HAUSORDNUNG

 

Sehr geehrte Mieter und Besucher der Riem Arcaden, damit Sie sich bei uns immer wohl fühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände der Riem Arcaden, insbesondere für die Ladenstraße.

1. Generell ist das Rauchen in den Riem Arcaden nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Raucherzonen außerhalb des Gebäudes.

2. Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist außerhalb der Gastronomie nicht gestattet.

3. Betteln und Hausieren sind weder innerhalb der Arcaden noch in unmittelbarer Nähe in den Außenbereichen gestattet.

4. Feilbieten von Ware, kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht erlaubt.

5. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen etc. ist eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements erforderlich.

6. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahren, E-Scooter- Segways und ähnliche Fahrzeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet. Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.

7. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.

8. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf den Fußböden, Treppen sowie in den Blumenanlagen erlaubt.

9. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen, auch in Gemeinschaftsräumen, wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.

10. Das weitere Verweilen nach Aufforderung zum Verlassen der Arcaden durch das Centermanagement oder seine Beauftragten kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

11. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.